1. Bezirk, Dorotheergasse 17
Nach den reformatorischen Bewegungen im 16. Jahrhundert war es in Wien ab 1578 wieder verboten, evangelische Gottesdienste abzuhalten. Unter der Regentschaft Karls VI. und derjenigen Maria Theresias wurden die strengen Bestimmungen gelockert, da sich in der Stadt häufig wichtige Gesandte protestantischer Mächte aufhielten. Am 13. Oktober 1781 erliess Joseph II. sein so genanntes Toleranzedikt, welches den Anhängern der augsburgischen und helvetischen Konfessionen sowie den griechisch-orthodoxen Gläubigen die private Ausübung ihrer Religion gestattete.
Am 2. März 1782 erhielt die protestantische Gemeinde Helvetischen Bekenntnisses in Wien die offizielle Erlaubnis zur Gründung einer Schule und eines Bethauses. Nachdem im Zuge der josephinischen Reformen das ehemalige Königinnen- respektive Clarissenkloster in der Dorotheergasse aufgelassen worden war, kauften die Protestanten 1783 Teile des Grundstückes auf und liessen an der Stelle von Gottlieb Nigelli einen Gebäudekomplex mit Kirche erbauen. Allerdings durfte die protestantische Kirche zunächst von aussen nicht als solche erkennbar sein und über keinen direkten Eingang von der Strasse her verfügen.
Das klassizistische Kircheninnere wird von zwei grossen Deckenkuppeln sowie die Emporen auf Säulen geprägt. Der Kirchenraum ist ausschliesslich mit plastischem und ornamentalen Schmuck versehen; Bilder oder figürliche Darstellungen fehlen gänzlich. Das Henriettentor, ein Seiteneingang, der eigens für Henriette von Nassau-Weilburg, die reformierte Gemahlin Erzherzog Karls, angelegt worden war, existiert heute nicht mehr. Um 1887 wurde die Dorotheerkirche aussen vollständig neu gestaltet: Sie erhielt eine neobarocke Front mit mittigem Glockenturm über dem neuen strassenseitigen Portal. Auch im Inneren wurde einiges den Bedürfnissen der Zeit angepasst.