Der Weg vom Ableben bis zur ewigen Ruhe erfolgt in mehreren Schritten; von der Aufbahrung der Leiche über den Weg zur Grabstätte und die Art der Beisetzung. In Wien ist jede dieser Stationen von einer eigenen, besonderen Geschichte und Entwicklung geprägt. Die reiche Begräbnistradition ist zuweilen noch heute zu beobachten und wird in Wien intensiver als andernorts gepflegt.
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Aufbahrung

Verstorbene konnten an unterschiedlichen Orten aufgebahrt werden. Es kam dies einer zur Schau Stellung gleich, wobei Verwandte und Bekannte den Toten ein letztes Mal besichtigen und Abschied von ihm nehmen konnten. Oft wurden die Verstorbenen zu Hause aufgebahrt, in einer Kirche oder in einer dafür bestimmten Totenkammer. Auf letzteres wurde oft zurückgegriffen, wenn die räumlichen Verhältnisse im eigenen Hause für die Aufbahrung nicht ausreichten. Dies war im Rahmen eines Dekrets aus dem Jahre 1771 sogar Vorschrift.
Die Aufbahrung im Haus war in Wien selbst noch im frühen 20. Jahrhundert die übliche Form, und meist wurde dabei die gesellschaftliche Stellung des Toten gezeigt. Es gab sieben Klassen, von denen die Prachtklasse die höchste war. Wurde ein Toter in dieser Klasse aufgebahrt, so wurde ein wertvoller und kunstvoll bestickter schwarzer Teppich vom Totenbett bis vor den Hauseingang gelegt. Bei der Tür stand ein Portier, in reicher Trauer-Uniform gekleidet, welcher den Trauergästen den Einlass gewährte. Meist stand die Totenbahre unter einem Samtbaldachin und wurde rund um die Uhr von zwei Hausoffizieren in Trauerkleidung bewacht.
Prachtvolle Kerzenständer umgaben den Katafalk, und handelte es sich bei dem Toten um einen Adligen, so setzte man ihm die seinem Stand entsprechende Krone auf. Die Aufbahrungen der unteren Klassen waren folglich schlichter.
Mit der Errichtung von Leichenhallen auf den Friedhöfen im 20. Jahrhundert nahm die Anzahl der Hausaufbahrungen mehr und mehr ab. Die Leichenhallen wurden so konzipiert, dass sie ebenfalls eine würdige Umgebung für die Aufbahrung des Sarges boten. Deswegen wurden die Hausaubahrungen ab 1945 sogar verboten.
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Totentransport

Nach der Aufbahrung erfolgte die Dislokation des Toten zu seiner Begräbnisstätte. In ganz alter Zeit wurde die Leiche zum Grabe getragen, doch ab dem 12. Jahrhundert wurde es immer üblicher, anfangs in höheren gesellschaftlichen Kreisen, den Toten auf einem dafür gebauten Wagen zu transportieren. Besonders im 18. und 19. Jahrhundert war die Aufmachung des Trauerkonduktes ebenfalls wie bei der Aufbahrung eine Repräsentationsangelegenheit. Je pompöser und feierlicher der Totenzug war, desto höher war der Rang des Verstorbenen. Es ist naheliegend, dass sich Unternehmer dieses Zeremoniells bedienten, um damit Geschäfte zu machen. Sie vermieteten sie Trauerkarossen, besorgten den Totenschmuck und übernahmen die Gestaltung sowie die Organisation des Trauerzuges. Üblicherweise führte der Totenzug vom Haus des Verstorbenen zur Kirche, wo er eingesegnet wurde, und dann zum Grab auf dem Friedhof. Doch auch dieser Brauch nahm im Wandel der Zeit unterschiedliche Formen an.
Im frühen 20. Jahrhundert beispielsweise nahm eine Strassenbahn den Betrieb auf, welche die Verstorbenen in der Stadt „einsammelte“ und zum Zentralfriedhof fuhr. In dieser Strassenbahn waren Fächer installiert, ähnlich wie man sie heutzutage aus den Leichenschauhäusern kennt. In diese Fächer wurden die Toten verstaut und zum Gottesacker gefahren. Bald jedoch wurden vermehrt Automobile für den Transport eingesetzt, welche mit der Zeit die Strassenbahnen und Pferdefuhrwerke verdrängten. Die Automobile wurden im Laufe der Zeit modernisiert und sind heute oft gar nicht mehr als Leichenwagen zu erkennen.
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Erdbestattung

Im 16. Jahrhundert wurde es allmählich üblich, die Toten in einem Sarg zu bestatten. Zuvor hat man sie hauptsächlich in Tücher gewickelt, in Leinensäcke eingenäht oder in Behältnissen wie grosse Krüge oder ausgehöhlte Baumstämme beerdigt. Da aber anfangs ein Holzsarg der oberen Schicht vorbehalten war, nutzte man oft nur einen Gemeindesarg, in dem man den Verstorbenen bloss zu seinem Grab brachte. Die Umstände im 18. und 19. Jahrhundert wie beispielsweise das Aufbahren des Toten für einige Tage machten einen Sarg fast unerlässlich, was dazu führte, dass es kaum mehr Bestattungen ohne Sarg gab. Erst als der Reformkaiser Joseph II. die Weisung erliess, dass die Toten ohne Sarg beerdigt werden müssen, änderte sich das wieder. Er befahl die Bestattung im Sparsarg, ein Sarg, dessen Boden aufklappbar war. So konnte der Tote im Sarg zum Grab gebracht werden. Dort betätigte man einen Riegel, worauf die Leiche wie ein Kartoffelsack ins Grab plumpste, selbstverständlich ganz zur Empörung der Bevölkerung. Daher währte dies nur für kurze Zeit, denn die Leute reklamierten über dieses gottlose Vorgehen, worauf Joseph II. seine Weisung wieder zurücknahm.

Das Einsargen wurde wichtiger Bestandteil der Bestattungszeremonie. Besonders in der oberen Schicht gab man dafür viel Geld aus. Der Verstorbene wurde gewaschen, angekleidet und „hübsch“ gemacht. Dann wurde er in einen hölzernen oder auch metallenen Sarg gelegt, welcher je nach Wunsch mit den unterschiedlichsten Ornamenten verziert war, mal bewusst schlicht, mal ausserordentlich prunkvoll. Der Sarg war meist mit einer Matratze, einem Kissen und einem Schleier ausgestattet. Dazu wurde gerne teurer Stoff mit Bestickung und Spitze verwendet. Auf dem Sarg wurde ein Bouquet aus teuren Blumen platziert. Später entstanden Sargfabriken.
Nach der Aufbahrung wird der Sarg auch heute noch von vier Sargträgern zum Wagen und dann zum Grab gebracht. Um dem Toten eine würdevolle Absenkung ins ausgehobene Grab zu gewähren verwendet man eine mechanische Vorrichtung, welche über dem Grab platziert wird. Auf diese wird der Sarg gestellt und kann damit automatisch in die Tiefe versenkt werden. Dies ist einerseits optisch ein angenehmerer Anblick, andererseits werden die Totengräber entlastet. Seit 1894 wird dies auf allen städtischen Friedhöfen so praktiziert.
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Feuerbestattung

Als an der Wiener Weltausstellung 1873 ein von Friedrich Siemens konstruierter Ofen zur Leichenverbrennung vorgestellt wurde, machte man sich in der Kaiserstadt konkrete Gedanken, diese Art der Bestattung einzuführen. Bereits im Folgejahr bestand im Gemeinderat der Antrag, dass bei der weiteren Errichtung der Gebäude auf dem Zentralfriedhof eine eventuelle Einrichtung zur Einäscherung der Leichen eingeplant werde. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Erst zu Beginn des 20. Jahrhundert nahm die Zahl der Befürworter der Feuerbestattung in Wien zu. Am 7. Oktober 1921 wurde die Genehmigung zum Bau eines Krematoriums auf dem Gelände zwischen dem Zentralfriedhof und Schloss Neugebäude erteilt. Bis zu dem Zeitpunkt mussten Tote aus Österreich, wollte man sie einäschern, in ausländische Krematorien nach Zittau oder später nach Reichenberg gebracht werden, was viel Zeitaufwand und Umtrieb bedeutete.
Am 17. Januar 1923 erfolgte in dem von Clemens Holzmeister geplanten und errichteten Krematorium die erste Leichenverbrennung. Vorerst aber stiess diese Bestattungsart noch nicht überall auf Verständnis. Erst in den 60er-Jahren wurde die Kremation als eine der Erdbestattung gleichgestellte Beisetzungsart anerkannt.